Photographieren von Exekutionen.
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung/Abschrift von Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Berlin
Scope and Content
Adressat: die Befehlshaber und Kommandeure der Ordnungspolizei pp.Reichsführer-SS hat durch Befehl vom 17.11.1941 das Photographieren von Exekutionen verboten.Ergänzende Anweisungen hierzu.Dieser Erlass ist allen Angehörigen der polizeilichen Einsatzdienststellen sowie den Angehörigen der Waffen-SS und deren Kriegsberichterabteilungen bekanntzugeben.