Überstellung von Häftlingen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtsgruppe D-KL-D I/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Arb., Niederhagen und Kriegsgefangenenlager LublinMit Verfügung Pol. Az. 14d 6/5.41/Ha./Ot. vom 05.05.1941 wurde befohlen, daß bei Überstellung von Häftlingen von Lager zu Lager das Reichssicherheitshauptamt bezw. das Reichskriminalpolizeiamt und die einweisenden Staatspolizei- bzw. RKP-Stellen durch das vorgeschriebene Formblatt zu benachrichtigen sind. Listenmässige Meldung darf keinesfalls erfolgen. Strikte Durchführung des obigen Befehls ist nötig. Jede Überstellung ist für jeden Häftling gesondert zu melden.