Prügelstrafen (Folio 67).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D-KL-DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Groß-Rosen, Flossenbürg, Auschwitz, Natzweiler, Stutthof, Arb., Ravensbrück, Niederhagen und Kriegsgefangenenlager LublinReichsführer-SS hat angeordnet, daß bei seinen Verfügungen von Prügelstrafen (sowohl bei männlichen als auch bei weiblichen Schutz- und Vorbeugungehäftlingen) wenn das Wort "verschärft" hinzugesetzt ist, der Strafvollzug auf das unbekleidete Gesäss zu erfolgen hat. In allen anderen Fällen bleibt es bei dem bisherigen vom Reichsführer-SS angeordneten Vollzug.