Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.

Identifier
075/0171a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 28-29
  • IV C 2 Allg. Nr. 42295
Dates
30 Mar 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Postsendungen getarnte Absendadressen zu verwenden.III. Eine Beschränkung der Schreiberlaubnis für alle Schutzhäftlinge ohne Ausnahme entfällt. Die Lagerordnung ist maßgebendIV. Von den Punkten I und II sind alle Häftlingsgruppen ausgenommen für die besondere zweckgebundene Anordnungen ergingen.a) Post- und Paketempfang wie Schreiberlaubnis für sämtliche "Nacht und Nebel"-Häftlinge wird durch in Ziffer I und II getroffene Regelung nicht berührt.b) bei den ehemaligen luxemburgischen Polizeibeamten verbleibt es bei dem Reichsführer-SS-Befehl, wonach sie nur einmal im Jahr schreiben dürfen und nur einmal im Jahr Post empfangen dürfen.

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