Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Postsendungen getarnte Absendadressen zu verwenden.III. Eine Beschränkung der Schreiberlaubnis für alle Schutzhäftlinge ohne Ausnahme entfällt. Die Lagerordnung ist maßgebendIV. Von den Punkten I und II sind alle Häftlingsgruppen ausgenommen für die besondere zweckgebundene Anordnungen ergingen.a) Post- und Paketempfang wie Schreiberlaubnis für sämtliche "Nacht und Nebel"-Häftlinge wird durch in Ziffer I und II getroffene Regelung nicht berührt.b) bei den ehemaligen luxemburgischen Polizeibeamten verbleibt es bei dem Reichsführer-SS-Befehl, wonach sie nur einmal im Jahr schreiben dürfen und nur einmal im Jahr Post empfangen dürfen.