Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.

Identifier
075/0170a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 28-29
  • IV C 2 Allg. Nr. 42295
Dates
30 Mar 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Aus politischen Erwägungen sind von dieser Regelung auszunehmen: a) Norwegische Schutzhäftlinge b) Holländische Schutzhäftlingec) Tschechische Isolierung (Ehren-) HäftlingeFür diese gelten weiterhin die Bestimmungen der LagerordnungII. Postempfang und Schreiberlaubnis für jüdische Häftlinge und Angehörige der Ostvölker wird auf einmal in 2 Monaten beschränkt. Dabei ist zu beachten: ostvölkische Häftlinge können nur Karten mit Rückantwort schreiben, die nur vom Betriebs- bzw. Lagerführer bezogen werden. Bei Anforderung dieser Karten ist der zuständigen Postdienststelle vom Lagerführer ein spezifizierter Ausweis im Sammelbezug vorzulegen. Um politisch nachteilige Rückwirkungen zu vermeiden, ist erforderlich bei solchen.

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