Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KLNachrichtlich: a) Chef, Gruppen und Ref. des Amtes IV b) nachgeordnete Dienststellen der Sicherheitspolizei und der SicherheitsdiensteReichsführer-SS hat sich mit einer vorgeschlagenen Regelung bezüglich der Beschränkung des Schriftverkehrs der Schutzhäftlinge in Konzentrationslagern einverstanden erklärt. In Zukunft ist wie folgt zu verfahren:I. In allen Fällem in denen es sich nicht umgehen lässt, dass Häftlinge sich ihrer eigenen Fremdsprache im Schriftverkehr bedienen, wird die Schreiberlaubnis auf einmal im Monat beschränkt. Für belgische und französische Häftlinge ist ein- und ausgehende Post dem Reichssicherheitshauptamt Amt IV D4 zur Zensur zuzusenden.