Polenstrafvollzug.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Die Verlegung von Polen und Juden aus einem Straflager in das zuständige Stammlager erfolgt durch den Vorstand der Vollzugsanstalt in der sich der Strafgefangene befindet.§ 1 Abs. 2 der Verordnung vom 11.06.1940 ist erwähnt.