Verstärkte Einweisung in die Konzentrationslager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Berlin
Scope and Content
Adressat: alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Kommandeur der Sicherheitspolizei, Leiter der Staatspolizei(leit)stellen. Nachrichtlich an: Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, alle Höheren SS- und Polizeiführer, SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgr. D-KL (mit 30 Abdrucken für die Konzentrationslager)Die nach dem obigen Erlaß angeordneten Massnahmen, die ursprünglich bis zum 01.02.1942 befristet waren, können bis auf weiteres - jedoch zunächst nur bis zum 30.04.1943 - durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass nur arbeitsfähige Häftlinge und Jugendliche nach den gegebenen Richtlinien überstellt werden.Weitere genaue Angaben und Bedingungen für die Einweisung in die Konzentrationslager.Konzentrationslager Herzogenbusch, Sachsenhausen, Niederhagen, Groß-Rosen, Ravensbrück, Lublin und Auschwitz erwähnt.