Haftdauer der Häftlinge in den Arbeitserziehungslagern.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Inspekteur der Sicherheitspolizei Düsseldorf
Scope and Content
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen Düsseldorf, Münster, Aachen, Dortmund, Köln. Düsseldorf gibt weiter an: Außendienststellen Essen, Wuppertal, Oberhausen, M-Gladbach, Duisburg, Krefeld. An Grekos Kleve, Kaldenkirchen, EmmerichDurch Erlaß des Reichsführers-SS und Ch. der Dt. Pol. i. Reichsministerium der Justiz vom 12.12.1941 - S II C 3 Nr. 9466/40-273Einweisung von Arbeitsbummelanten durch die Staatspolizei(leit)stellen, von 42 bzw. 56 Tagen, in ein Arbeitserziehungslager. Beginnend mit dem Tag der Festnahme. Ende Tag der Entlassung. Durch An- und Abtransport aber sind die Häftlinge erheblich länger in Haft. Anordnung: Die Frist von 42 bzw. 56 Tagen bezieht sich auf Lageraufenthalt und Transportzeit.