Nicht angeführt (Rundschreiben Nr. 16) (Aktion M).
Extent and Medium
Art: Abschrift vom Original
Creator(s)
- A. Bedel
Scope and Content
Lt. Mitteilung Nr. 14 sind gemäß der Verordnung des Militärbefehlshabers in Frankreich vom 17.12.1941 sind die Möbelfirmen der Provinz Ile-de-France verpflichtet, die Inventare ihrer jüdischen bzw. der vorausgesetzt jüdischen Kunden ihres Möbellagers bei der Dienststelle 54 Av. d'Jena zur Prüfung einzureichen. Mit folgenden Angaben:1.) Gesamtzahl des jüdischen bzw. vorausgesetzt jüdischen Mobilars.2.) Gesamtumfang in Kubikmetern.3.) Gesamt-Versicherungsbetrag.4.) Gesamtwert der zur Verfügung gestellten Kisten.5.) Gesamt-Sollbetrag Ende 03.1942.