Nicht angeführt (Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen gegen franz. Staatsangehörige).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Oberkommando der Wehrmacht
Scope and Content
Eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes vor der Vollstreckung von Todesurteilen in Fällen, die politisch bedeutsam sind, ist nicht möglich. Dies ist dem Auswärtigen Amt durch Weisungen des Führers mitgeteilt worden. Der "Nacht und Nebel"-Erlaß vom 07.12.1941 sieht eine weitere Verschärfung des Verfahrens vor.