Errichtung des Konzentrationslagers Stutthof.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: das Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, nachrichtlich an die Höheren SS- und Polizeiführer, die Inspekteure der Sicherheitspolizei, die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, dem Inspekteur der Konzentrationslager, die Gruppe I B, die Geschäftsstelle IV Referat II C 3Das bisherige SS-Sonderlager Stutthof ist auf Anordnung des Reichsführers-SS mit sofortiger Wirkung als staatliches Konzentrationslager mit der Bezeichnung "Konzentrationslager Stutthof" übernommen worden. Das Konzentrationslager Stutthof rechnet zur Stufe I und gilt ab sofort als Einweisungslager. Neueinweisungen von weiblichen Häftlingen nach Stutthof kommen nicht mehr in Frage. Die dort einsitzenden Arbeitserziehungshäftlinge werden durch diese Maßnahmen nicht berührt.