Rückmeldung der Arbeitserziehungslager-Häftl. nach der Entlassung.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Staatspolizei Düsseldorf
Scope and Content
Adressat: Inspekteur der Sicherheitspolizei DüsseldorfRückmeldung der deutschen Arbeitserziehungslager-Häftlinge nach Entlassung bei der zuständigen Staatspolizeileitstelle bzw. Orts- oder Kreispolizeibehörde wird für überflüssig gehalten. Rückfrage bei Beschäftigungsfirma durch Staatspolizei erübrigt sich, da den Firmen die Haftdauer durch Reichstreuhänder der Arbeit mitgeteilt wird. In dieser Mitteilung müßten Firmen zur Meldung aufgefordert werden, wenn Arbeitsbummelanten nach ihrer Entlassung an ihre Arbeitsstelle nicht zurückkehren.