Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht. (Folio 171-175).
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS Hauptamt SS-Gericht
Scope and Content
I. Folgende vom Chef des Oberkommando der Wehrmacht unter dem 12.12.41 bekanntgemachten Anordnungen werden zur Kenntnis gebracht.II. Soweit die SS- und Polizeigerichtsbarkeit für Straftaten der unter I bezeichneten Art zuständig ist, ist sinngemäss zu verfahren.Folio 177-181 Englische Ubersetzungen zuvor aufgeführte Nacht und Nebel-Erlasse und Richtlinien.