Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Führungshauptamt-Inspekteur der Konzentrationslager Pol.
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen, Lublin, HinzertReichsministerium der Justiz hat die Bestimmung des § 15 Nr. 1 des Gesetzes betr. die Unfallfürsorge für Gefangene auch auf Berechtigte ausgedehnt die in politische Vorbeugungs- und Schutzhaft genommen sind. Demnach ruht die Gefangenenunfallrente für Konzentrationslager-Häftlinge.Häftlinge sind bei Aufnahme zu befragen, ob sie eine solche Entschädigung beziehen und gegebenenfalls sind die Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen.