Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. ("Nacht und Nebel").

Identifier
075/0051a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 15
  • 136, Folio 171-172
  • 570/142g (ZR IIIC2)
Dates
2 Feb 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Ist nach Ansicht des Kriegsgerichts eine baldige Aburteilung nicht möglich und der Täter nach Deutschland abzutransportieren, so teilt die Abwehrstelle dieses dem Reichssicherheitshauptamt mit. Falls der übergeordnete Befehlshaber ein dringendes Interesse an einer Aburteilung durch ein Wehrmachtsgericht hat, so ist dieses ebenfalls mitzuteilen. Reichssicherheitshauptamt bestimmt eine Staatspolizeistelle, die den Häftling übernimmt. Der Führererlass gilt zunächst nur für die besetzten Westgebiete.

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