Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten ("Nacht und Nebel").
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Oberkommando der Wehrmacht Amt Ausl./Abwehr/Abteilung Abwehr III
Scope and Content
Nach einem Führererlass vom 07.12.1941 sind Straftaten von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten nur abzuurteilen wenn a) das Urteil auf Todesstrafe lautet b) das Urteil innerhalb von 8 Tagen verkündet wird. Andernfalls sollen die Beschuldigten heimlich nach Deutschland gebracht werden. Sie sollen spurlos verschwinden und über ihren Verbleib darf keine Auskunft gegeben werden. Vor einer Festnahme ist mit dem zuständigen Kriegsgericht Fühlung zu nehmen um zu prüfen ob das zusammengetragene Beweismaterial ausreicht oder nicht.