Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten ("Nacht und Nebel").

Identifier
075/0050a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 15
  • 136, Folio 171-172
  • 570/142g (ZR IIIC2)
Dates
2 Feb 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Nach einem Führererlass vom 07.12.1941 sind Straftaten von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten nur abzuurteilen wenn a) das Urteil auf Todesstrafe lautet b) das Urteil innerhalb von 8 Tagen verkündet wird. Andernfalls sollen die Beschuldigten heimlich nach Deutschland gebracht werden. Sie sollen spurlos verschwinden und über ihren Verbleib darf keine Auskunft gegeben werden. Vor einer Festnahme ist mit dem zuständigen Kriegsgericht Fühlung zu nehmen um zu prüfen ob das zusammengetragene Beweismaterial ausreicht oder nicht.

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