Vergehen von SHD-Angehörigen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Höherer SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe, im Wehrkreis VI, der BdO, Abteilung Lu. 4544 c; Münster vom 26.01.1942
- Abschrift gefertigt von: Kommando der Schupo, L-5425 Düsseldorf
Scope and Content
Adressat: SHD-Abteilung (mot) S. A. K.-Nord, Mitte, Süd, Neuß, Rev. 1-21 und Hafen, Fachf. der örtl. LS-LeitungSchwere Vergehen von SHD Angehörigen werden nur in seltenen Fällen durch ordentliche Gerichte geahndet. Wenn die disziplinaren Strafmöglichkeiten erschöpft sind, wird ein Verfahren wegen Verstosses gegen § 9 des LG-Gesetzes eingeleitet. Bei Aburteilung durch ordentliche Gerichte ist ein Bericht in doppelter Ausfertigung vorzulegen.