Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Scope and Content
Es ist der Wille des Führers, daß in den besetzten Gebieten bei Angriffen gegen das Reich oder die Besatzungsmacht andere Maßnahmen als bisher ergriffen werden sollen. Eine wirksame Abschreckung ist durch Todesstrafen oder durch Maßnahmen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen lassen, zu erreichen. Diesem Zweck dient die Überführungen von Tätern nach Deutschland. Die anliegenden Richtlinien sind vom Führer geprüft und gebilligt. (Folio 171-175).