Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.

Identifier
074/1681a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 15
  • 136, Folio 175
Dates
7 Dec 1941
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

III. Bei Straftaten des Abschnitts I der Richtlinien prüft der Gerichtsherr, ob die Voraussetzung für eine Aburteilung in den besetzten Gebieten gegeben ist. Bejahendenfalls verfügt er den Zusammentritt des Feldkriegsgerichts. Verneint er es, so legt er die Akten seinem übergeordneten Befehlshaber vor.2. Der übergeordnete Befehlshaber entscheidet endgültig, ob die Voraussetzungen für eine Aburteilung in den besetzten Gebieten gegeben sind. Bejaht er, so betraut er damit einen Gerichtsherrn. Verneint er, so beauftragt er die Geheime Feldpolizei, den Täter nach Deutschland zu bringen.

This description is derived directly from structured data provided to EHRI by a partner institution. This collection holding institution considers this description as an accurate reflection of the archival holdings to which it refers at the moment of data transfer.