Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Scope and Content
- Es darf abgesehen von Todesurteilen wegen Mordes und Freischärlerei, kein Todesurteil gegen eine Frau zu erwarten sein.Wird ein nach Abs. I ergangenes Urteil aufgehoben, so kann das Verfahren in den besetzten Gebieten weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen des Abs. I, 1, 3 und noch 4 gegeben sind.
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