Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 163, Folio 173.
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Scope and Content
I. Die Voraussetzungen des Abschnitts I der Richtlinien sind in der Regel gegeben bei1. Anschlägen gegen Leib und Leben2. Spionage3. Sabotage4. Kommunistischen Umtrieben5. Straftaten die Unruhe stiften6. Feindbegünstigung durch a) Menschenschmuggel b) den Versuch in eine feindliche Wehrmacht einzutreten. c) Unterstützung von feindl. Wehrmachtsangehörigen.7. Unerlaubtem Waffenbesitz.