Beschäftigung von Ausländern als Angestellte von Wehrmachtsdienststellen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der Sicherheitspolizei in Krakau, Lublin, Radom, Warschau, Marburg, Veldes, Lemberg, Referate IV E 1-6, nachrichtlich an Grenzinspekteure I, II, III, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau, Prag, Den Haag, Oslo, Metz, Straßburg, Amt IV, Amt V, II A 1Richtlinien über die Beschäftigung von Ausländern, daß heißt alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht nachweisbar Volksdeutsche sind, bei Dienststellen der Wehrmacht.Weitere Angaben hierzu.