Einweisungen von Häftlingen in die Arbeitserziehungslager (Seite 1 und 32 fehlt).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Düsseldorf - Abteilung II D
Scope and Content
Adressat: alle Außendienststellen, Grenzdienststellen und Dienstst. II E i. HauseErlaß des Inspekteurs der Sicherheitspolizei Düsseldorf vom 22.09.1941Lebensmittel aller Art - in größeren Mengen; oder leicht verderblich - sind den Häftlingen vor Einweisung in ein Arbeitserziehungslager von der einweisenden Dienststelle abzunehmen und in eigener Zuständigkeit darüber zu verfügen. Gehamsterte oder im Schleichhandel erworbene Waren sind der NSV über das Wirtschaftsamt zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Lebensmittelkarte gesparte Waren, können nach Beendigung der Lagerzeit wieder ausgehändigt werden. Hinweis, daß bei Einlieferung von Häftlingen ordnungsgemäß ausgestelle Karteikarten mitübersandt werden.