Sperre in den Konzentrationslagern.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau und Den HaagNach Mitteilung des Inspekteurs der Konzentrationslager ist die Entlassungssperre für die Konzentrationslager Groß-Rosen und Mauthausen aufgehoben. Für Konzentrationslager Auschwitz besteht nach wie vor Entlassungssperre. Einweisungen können jedoch erfolgen. Für das Arbeitslager Gusen, das dem Konzentrationslager Mauthausen angeschlossen ist, wurde eine Entlassungssperre vorläufig auf die Dauer von 3 Wochen verhängt. Einweisungen von Häftlingen in das Konzentrationslager Mauthausen. (FS ist nicht vollständig).