Nicht angeführt (Aushändigung der Schutzhaftbefehle).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Haag und Straßburg, Lothringen/Saarpfalz in Metz, Kommandeure der Sicherheitspolizei in Warschau, Radom, Lublin, Krakau, Ref. Reichssicherheitshauptamt, Amt IV und V.Nachrichtl. an die Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, der Inspekteur der Konzentrationslager, G St. IV Gruppe I B (neu) Ref. II A 2 (neu)Ausl. Häftlinge darf der Schutzhaftbefehl nicht belassen werden. Deutschen Staatsangehörigen (außer Juden) wird der Schutzhaftbefehl bis zur Entlassung ausgehändigt.