Kriegsgerichtsbarkeit.
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Oberkommando der Wehrmacht WFSt./Abteilung L, Kommandos Geheime Kommandosache
Scope and Content
Alle Ausfertigungen des durch die Bezugsverfügung herausgegebenen Führererlasses vom 13.05.1941 sind nach den Bestimmungen der Verschlußsachen-Vorschrift zu vernichten.Die Geltung des Erlasses wird durch die Vernichtung der Ausfertigung nicht berührt. Dieser Befehl ist mit den Ausfertigungen des Führererlasses zu vernichten.