Unterstellung von Polizei-Verwaltungsbeamten unter die Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS im Reichsministerium der Justiz, Runderlaß
Scope and Content
Adressat: Nachrichtlich: Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, GG in Krakau, Reichskommissar (Bdo) in den besetzten GebietenPolizei-Verwaltungsbeamte fallen nur dann unter die Sondergerichtsbarkeit, wenn sie ihren Dienst bei Truppenverbänden oder deren vorgesetzten Dienststellen verrichten.