Reisen von Angehörigen der Polizei als Zeugen oder Beschuldigte zu SS- und Polizeigerichten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS im Reichsministerium der Justiz, Runderlaß, - O- VuR. Geb. 4360 a/59 und S.
Scope and Content
Adressat: Staatl. Polizeibehörden, Höhere SS- und Polizeiführer, Befh. der Orpo. auswärts eingesetzte Polizeiverbände und PolizeieinheitenBei Reisen als Zeugen oder Beschuldigte zu SS- und Polizeigerichten ist eine angemessene Entschädigung bzw. Vorschuß zu zahlen.