Nicht angeführt (Inschutzhaftnahme von Personen, die sich fälschlicherweise als Beamte der Geheimen Staatspolizei bzw. der Kripo oder allgemein als Polizeibeamte ausgeben).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt - (Verteiler C), Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Beauftr. des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Belgien und Frankreich in Paris und dessen Dienststellen Paris und Brüssel, Chef der Einsatzgr. der Sicherheitspolizei in Belgrad, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Grenzinspekteure, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen, Sicherheitsdienst-(L)-A. Nachrichtl. an Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Konzentrationslager, Gruppe I B, (neu) IV G St.Personen die sich der im Betr. genannten Vergehen schuldig gemacht haben müssen zu Inschutzhaftnahme der Sicherheitspolizei überstellt werden. Zur Inschutzhaftnahme genügt der Versuch zur strafbaren Handlung. Die Entscheidung der Überstellung in ein Konzentrationslager obliegt dem Ref. IV C 2 des Reichssicherheitshauptamtes.