Lagersperre für die Konzentrationslager Groß-Rosen, Mauthausen und Auschwitz.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau und in Den HaagNach Mitteilung des Inspekteurs der Konzentrationslager sind in den genannten Lagern Fleckfiebererkrankungen aufgetreten. Für Konzentrationslager Mauthausen Einweisungs- und Entlassungssperre. Konzentrationslager Groß-Rosen und Auschwitz Entlassungssperre.Konzentrationslager Groß-Rosen gilt nicht als Einweisungslager. Nach Konzentrationslager Auschwitz können Einweisungen erfolgen.