Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen gegen franz. Staatsangehörige.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Oberkommando der Wehrmacht
Scope and Content
Zu den Pflichten der Wehrmacht gehört die Abwehr von Angriffen gegen die deutsche Kriegsführung. Falls bei dieser Aufgabe von der Todesstrafe Gebrauch gemacht werden soll, so muß darauf geachtet werden, daß die Beziehungen zu Frankreich nicht durch ein allzu rigoroses Vorgehen getrübt werden. Gegen die Vollstreckung der Todesstrafe bei gemeinen Verbrechen (2. 3. Mord, Sabotage) bestehen keine Bedenken.