Standgerichte und Begnadigungsrecht im Warthegau.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- nicht angeführt (Der RM und Chef der Reichskanzlei)
Scope and Content
Strafrechtspflege in den eingegliederten Ostgebieten.Vermerk:Reichsführer-SS stimmt dem Entwurf des Reichsministers der Justiz (I-371, Folio 67-72) über Sonderstrafrecht für Polen zu, verlangt jedoch noch eine polizeiliche Standgerichtsbarkeit.Dem Wunsch des Reichsführers-SS ist durch Führerentscheid zunächst für den Warthegau entsprochen.