Verkehr zwischen Tschechen und Deutschen - Maßnahmen zum Schutz des deutschen Blutes.
Extent and Medium
Art: Fotokopie
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Berlin
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellenNachrichtlich an: Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B; die Befehlshaber der Sicherheitspolizei; die Höheren SS- und Polizeiführer; den Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Belgien und Frankreich in Paris sowie die Dienststellen in Paris und Brüssel; die Grenzinspekteure, den Sicherheitsdienst-LeitabschnittenDurch Erlass vom 26.06.1939 - II D allgemein Nr. 39155 und Ergänzungserlass vom 04.07.1939 - SPP (II D) 149/39 wurde verfügt, daß für Tschechen die stehlen, plündern, Befehle verweigern oder sich kriminelle Delikte zu Schulden kommen lassen, Schutzhaft und Einweisung in ein Konzentrationslager beantragt wird.