Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers, Berlin W 8, Voßstr. 4
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: Reichsminister der Justiz, St.-S. Dr. Dr. SchlegelbergDer Führer hält die Beiziehung von Stellungnahmen des Reichsministers der Justiz zu Urteilen, die ihm zur Nachprüfung vorgelegt werden, nicht für notwendig.In besonderen Fällen soll jedoch der Sach- und Rechtsstand von Übergabe der Gefangenen an die Geheime Staatspolizei unterbreitet werden. Die Übergabe der Strafgefangenen an die Geheime Staatspolizei kann in diesen Fällen solange aufgeschoben werden.