Strafrecht gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Scope and Content
Adressat: RM und Chef der ReichskanzleiSonderbestimmungen für das in den besetzten Ostgebieten angewandte deutsche Strafrecht gegen Polen und Juden durch Verordnung vom 06.06.1940. Einführung neuer Strafen durch Straflager und verschärftes Straflager.Rechtsmittel und Beschwerderecht auch Wiederaufnahme des Verfahrens steht Polen und Juden nicht zu.(Ausführliche Angaben hierzu).