Wertsachen jüdischer Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: Reichsführer-SS - Inspekteur der KonzentrationslagerEine Herausgabe von in Verwahrung genommenen Wertsachen an die in Konzentrationslagern untergebrachten, in den ausländischer Staatsangehörigkeit, oder an die Angehörigen Verstorbener, kommt nicht in Betracht. Die Gegenstände sind, soweit sie Angehörigen der ehemaligen Polen gehören, auf Grund der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17.09.1940 anzumelden, andernfalls aber durch den Regierungspräsidenten auf Grund der Einziehungsgesetze vom 26.05.1933 und 14.07.1933 einzuziehen.