Seßhaftmachung von SS-Angehörigen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Berlin
Scope and Content
Für die Beratung von SS-Angehörigen, auf dem bäuerlichen Sektor, ist das Rasse- und Siedlungshauptamt zuständig. Ausführungsbestimmungen werden Reichsführer-SS vom Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur Genehmigung vorgelegt.