Strafgerichtsbarkeit gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz 9170 Ost/2
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: RM und Chef der ReichskanzlerAls Anlage wird I-371, Folio 62-64 übersandt. Es besteht kein Anlaß, das in die eingegl. Ostgebiete eingeführte deutsche Strafrecht aufzuheben.Die ergänzenden Sondervorschriften gegen Polen und Juden, auf der Grundlage deutschen Rechts, sollen bei Bedürfnis fortgesetzt werden.