Verordnung zur Ausf. und Ergänz. von Verordnungen über die Einführung des deutschen Strafrechts in die eingegliederten Ostgebiete.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: Reichsminister der JustizEs ist untragbar, daß Deutsche und Polen nach demselben Recht abgeurteilt werden.Nachdem die polizeiliche Standgerichtsbarkeit fortgefallen ist, kann der Einführung des deutschen Strafrechts in die eingegl. Ostgebiete nicht zugestimmt werden.