Nicht angeführt, Änderung des § 3 der Anordnung vom 24.08.1940 des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen Niederrhein.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original und Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Höhere SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Düsseldorf Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe im Wehrkreis IV
Scope and Content
Adressat: Inspekteur der Sicherheitspolizei Düsseldorf gibt weiter an Staatspolizeileitstelle DüsseldorfÜber die Arbeitsbedingungen im Erziehungslager Versetalsperre bei der Fa. Hochtief§ 3 erhält folgenden Wortlaut: Die nach dem für das Bauvorhaben geltenden Tarif vorgesehenen Trennungs- und Übernachtungsgelder sind nicht zu zahlen.Verordnung siehe: 10, Folio 42, 43.