Rückreisekosten bei der Entlassung von Schutzhäftlingen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, nachrichtlich an: die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, alle Höheren SS- und Polizeiführer, alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, die Grenzinspekteure I bis III, der Reichsführer-SS - Inspekteur der Konzentrationslager, der Reichsführer-SS - Chef des Hauptamtes Verwaltung und WirtschaftIn Zukunft ist bei allen Entlassungsanträgen anzugeben, ob die Rückreisekosten vom Schutzhäftling oder vom Konzentrationslager zu tragen sind. Die vorzeitige Anforderung von Jahrgeldern für die Rückreise ist untersagt. Diese sind erst dann anzufordern, wenn die Entlassung des Schutzhäftlings feststeht.