Nicht angeführt (Rückreisekosten bei der Entlassung von Schutzhäftlingen).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt (Verteiler C), Staatspolizei(leit)stellen, Nachrichtl. an Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Grenzinspekteure I bis III, Reichsführer-SS, Inspekteur der Konzentrationslager, Chef des HA. Verwaltung und WirtschaftDie Rückreisekosten müssen ausschließlich von den Angehörigen des Häftlings aufgebracht werden und nur in Ausnahmefällen zurückerstattet werden.Folgende Erlasse wurden aufgehoben:1) Geheime Staatspolizei Rd. Erl. Nr. 30 798 II 1 D - Nr. 507 vom 01.04.1935.