Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln.