Abkommen SS und Polizei über die Belieferung der Polizei mit Zeitungen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, O-Kommando, Berlin
Scope and Content
Adressat: Regierungspräsidenten in PreußenOben genanntes Abkommen ist für die Polizei noch nicht wirksam geworden.Der dienstliche Zeitungsbezug regelt sich nach bestehenden Anordnungen.Mit Begleitschr. vom Regierungspräsident Trier vom 27.04.1940 und Gend. Kreisführer in Trier und Wittlich.