Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister des Innern
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgesehenen Kennzeichen werden von hier aus zentral in Auftrag gegeben, Einzelbeschaffungen dürfen keinesfalls erfolgen.