Nicht angeführt (Anrechnung der Schutzhaft).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, (Verteiler C) alle Staatspolizei(leit)stellen, Nachrichtl. Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Inspekteure der SicherheitspolizeiSofern nach der vorläufigen Festnahme auf Antrag Schutzhaftordnung erfolgt ist, rechnet die Schutzhaft nicht erst vom ersten Tage des Fristablaufs der vorläufigen Festnahme, sondern vom ersten Tage der vorlaufigen Festnahme. Alle Schutzhaftanträge müssen beim Reichssicherheitshauptamt Ref. IV C 2 gestellt werden.