(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister des Innern
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Polnische Zivilarbeiter und -arbeiterinnen sollen lt. Vorschrift auf der rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes ein deutlich sichtbares Kennzeichen tragen, da sie sonst bestraft werden.