Nicht angeführt (Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarb.- und arbeiterinnen polnischen Volkstums).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz, Berlin
Scope and Content
Die im Reich eingesetzten pol. Arb. haben auf ihrer Kleidung ein Kennzeichen zu tragen.Genaue Angaben hierzu.Anlage 1 zu 435, Folio 150-158.