Dienstanweisung für die Zusammenarbeit der Orpo und der Sicherheitspolizei beim Einsatz außerhalb des Reichsgebietes.

Identifier
074/1021a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 82
  • I371, Folio 47-48
  • S IV 1 Nr. 698 IV/39-151
Dates
1 Jan 1939 - 31 Dec 1939
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Acquisition

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg

Scope and Content

  1. Die Sicherheitspolizei hat die Aufgabe der Bekämpfung aller Reichs- und deutschfeindlichen Elemente rückwärts der fechtenden Truppe2. Soweit Einsatz von Orpo erforderl., erfolgt dieser nach den Weisungen der EG und Einsatzkommando.3. Die Führer der EG bzw. Einsatzkommando erbitten bei den Führeren der Orpo den Einsatz der Orpo. Dieser Bitte ist zu entsprechen.4. Die Orpo wird nur tätig auf Ersuchen der Sicherheitspolizei, bei Gefahr im Verzuge oder im Rahmen der ersten Befriedungsaktionen, wenn ihr diese übertragen ist.
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